BFH verwirft restriktive Verwaltungsanweisungen zur Grunderwerbsteuer
§6a Grunderwerbsteuergesetz soll in seiner Grundstruktur Umstrukturierungen in Unternehmensverbünden nicht durch grunderwerbsteuerliche Belastungen verhindern, solange wirtschaftlich gesehen kein Eigentümerwechsel an den Grundstücken stattfindet.
Hauptsächlich aus fiskalischen Gründen hat die Finanzverwaltung diese Vorschriften sehr eng ausgelegt.
Der BFH ist in insgesamt sieben Urteilen vom 21.08.2019 (II R 15/19; II R 16/19; II R 17/19; II R 18/19; II R 19/19; II R 20/19 und II R 21/19), welche im Februar 2020 veröffentlicht wurden, dieser restriktiven Gesetzesauslegung der Finanzverwaltung entgegengetreten.
Hieraus ergeben sich neue Möglichkeiten für die Anpassung Ihrer Vermögensstruktur.