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Bundesfinanzhof stellt objektives Netto-Prinzip über das Verfahrensrecht

In einem aktuellen Fall hatte der BFH in der Frage zu entscheiden, wie mit der Absetzung für Abnutzung (AfA) auf Wirtschaftsgüter umzugehen ist, für die fälschlicherweise ein Sofort-Abzug vorgenommen wurde, und dass Jahr des (falschen) Sofort-Abzuges verfahrensrechtlich nicht mehr änderbar ist. Der Steuerpflichtige begehrte im entschiedenen Fall AfA für die Folgejahre, obwohl er bereits im Erstjahr seine Ausgaben (fälschlicherweise) in voller Höhe zum Abzug gebracht hatte. Er brachte dabei vor, dass Ihm nach dem materiellen Steuerrecht in den Folgejahren AfA-Beträge zustünden. Letzendlich lehnte der BFH diese Argumentation ab, da der Steuerpflichtige dadurch nur einmal getragene Aufwendungen doppelt geltend machen würde. Er erkannte darin (zutreffenderweise) einen Verstoß gegen das objektive Netto-Prinzip. Verfahrensrechtliche Erwägungen lies er bei der Entscheidung bewusst außen vor.

Die Entscheidung können Sie im Detail unter https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202010152/# nachlesen.

 

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