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Bundestag beschließt Verschärfung der Grunderwerbsteuerregelungen bei sog. Share-Deals

Als vor etlichen Jahren das Sony-Center in Berlin den Besitzer wechselte, gelang es den beteiligten Beratern, die Grunderwerbsteuer für diese Milliardentransaktion zu vermeiden. Vereinfacht gesagt dadurch, dass statt der Immobile nur Anteile an der Gesellschaft veräußert wurden, welche Eigentümerin der Immobilie war. Seit dieser Transaktion reden Politiker sehr viel über sog. "Share-Deals" und suchen nach Wegen, hiermit (vermeintliche) Steuerumgehungen zu verhindern. 

Der Bundestag hat nunmehr am 21.04.2021 eine gesetzliche Neuregelung beschlossen, welche die Regularien ab dem 01.07.2021 erheblich verschärfen soll. Insbesondere wird die Beteilgungsschwelle für die sogenannte "Anteilsvereinigung" von mehr als 95% innerhalb von 5 Jahren auf mehr als 90 % innerhalb von 10 Jahren erweitert.

Daneben wird für Kapitalgesellschaften u.a. ein neuer Steuertatbestand, nämlich ein Gesellschafterwechsel von mehr als 90% innerhalb von 10 Jahren erfasst.

Abschließend wird dem von einigen Kollegen aggresiv propagierten Modell der "grunderwerbsteuersparenden" verdeckten Einlage von Grundstücken in Kapitalgesellschaften der Boden entzogen. Für Transaktionen innerhalb des "Gesellschafterkreises" wird nunmehr eine "Mindestbemessungsgrundlage" eingeführt.

Ob das Gesetz sein Ziel Steuervermeidung mittels "Share-Deals" zu vermeiden erreicht, darf bezweifelt werden. In jedem Fall wird es Unternehmensnachfolgen und Strukturanpassungen im Mittelstand noch stärker als bisher belasten. Änderungssvorschläge, welche konkret auf den Handel mit "Immobiliengesellschaften" gezielt hatten, wurden abgelehnt.

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw39-de-grunderwerbsteuer-657430  

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