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Deutsche Umsatzbesteuerung von Dienstwagen widerspricht EU-Recht

Wenn ein Arbeitgeber seinem Angestellten einen betrieblichen PKW zur privaten Nutzung überlässt, werden nicht nur Lohnsteuern und Sozialabgaben, sondern regelmäßig auch Umsatzsteuern fällig. Dies deshalb, weil der deutsche Fiskus dem Arbeitgeber die Vermietung des PKW gegen Arbeitsleistung des Arbeitnehmers unterstellt. Dieser Sichtweise wurde nun vom europäischen Gerichtshof widersprochen (Urteil vom 20.01.2021 – Rs. C-288/19). Nach dessen Auffassung, kann eine solche "tauschähnliche Leistung" nicht ohne Weiteres unterstellt werden. Das Urteil führt damit zu erheblichen Rechtsunsicherheiten. 

Es ist aktuell davon auszugehen, dass die deutsche Finanzverwaltung zeitnah hierzu Stellung nehmen wird. Betreffende Steuerbescheide sollten kritisch überprüft und ggf. offen gehalten werden. 

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