Finanzgericht Sachsen bestätigt Bon-Ausgabepflicht für Bäckereien - Gericht entscheidet nicht über Sinn und Unsinn einer Regelung
Zu Beginn des Jahres dominierte die Belegausgabepflicht noch die Diskusionen in der Fachwelt und der Öffentlichkeit. Während die öffentliche Diskussion hierzu weitgehend verstummte, befasste sich das Finanzgericht Leipzig (4 V 212/20) indes mit der Frage, ob die Belegausgabepflicht für eine Bäckerei auf Grund des dortigen Massengeschäftes unzumutbar sei. Eine solche Unzumutbarkeit wurde durch das Gericht verneint. Bemerkenswert ist aber vor Allem der Schlusssatz der Begründung:
"Über Sinn oder Unsinn der gesetzlichen Regelung hat der Senat nicht zu befinden."
Zumindest für sächsische Händler wird damit wohl in näherer Zukunft keine Befreiung von der Belegausgabepflicht zu erwarten sein. Anhängige Verfahren beim Bundesfinanzhof sind zumindest bis dato noch nicht bekannt.