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Neue Möglichkeiten der Sanierung von Unternehmen außerhalb des Regelinsolvenzverfahrens

Zu Beginn des neuen Jahres tritt eine lang erwartete gesetzliche Neuregelung zur Sanierung von Unternehmen außerhalb des Regelinsolvenzverfahrens in Kraft. Kern der Reform ist das neue „Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen“ (StaRUG), das ein neues, in großen Teilen außergerichtliches und vom Unternehmen selbstverantwortlich geführtes Sanierungsverfahren einführt. Allerdings besteht diese Möglichkeit nur für Unternehmen, die noch nicht zahlungsunfähig sind, denen eine Zahlungsunfähigkeit aber droht.

Hierdurch sollen Anreize für eine möglichst frühzeitige Einleitung von Sanierungsmaßnahmen gesetzt werden. Gleichzeitig soll das sanierte Unternehmen vom "Makel" der Insolvenz verschont bleiben.

 

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