Schützt ein Nutzungsverbot nicht mehr vor der Anwendung der 1%-Methode?
Nach Sicht von Rechtsprechung und Literatur spricht der sogenannte Anscheinsbeweis dafür, dass jemand, der von seinem Arbeitgeber einen PKW zur Nutzung überlassen bekommt diesen auch tatsächlich nutzt.
Diesen Beweis konnte man nach bisheriger Auffassung durch ein vertragliches Nutzungsverbot entkräften.
Dieser Auffassung ist nun erstmalig ein deutsches Finanzgericht entgegengetreten. Im entschiedenen Fall hatte der Alleingesellschafter/Geschäftsführer einer GmbH gegenüber sich selbst ein Nutzungsverbot für die private Nutzung des PKW ausgesprochen. Ein Fahrtenbuch wurde nicht geführt.
Da es zwischen GmbH und deren Gesellschafter an einem Interessensgegensatz fehle, kann das Nutzungsverbot allein, nach Auffassung des Gerichts, den Anscheinsbeweis nicht entkräften.
In vergleichbaren Fällen sollte daher die Führung eines Fahrtenbuches als ergänzender Nachweis in Erwägung gezogen werden.
Die Kläger haben gegen das Urteil Revision eingelegt.
https://www.fg-muenster.nrw.de/behoerde/presse/entscheidungen/01_09_2023/index.php