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Steuerliche Maßnahmen in Zusammenhang mit dem Coronavirus
Die in Folge des Corona-Virus erlassenen Ausgangsbeschränkungen führen für viele Unternehmen zu erheblichen Umsatzeinbußen und Liquiditätsengpässen. Die Politik hat daher verschiedene Hilfsmaßnahmen angekündigt, um die extremsten Folgen abzumildern. Hierzu gehören u.A. :
- Steuerstundungen
- Herabsetzung von Vorauszahlungen
- Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld
- KfW-Kredite
- Bürgschaften
- Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
- geplante Anpassung des Bürgerlichen Gesetzbuches um Kündigungen zu vermeiden
Viele Detailfragen sind hierbei noch ungeklärt und werden wohl erst in den nächsten Wochen beantwortet werden können.
Gern unterstütze ich Sie auch in diesen schwierigen Zeiten bei der Sicherung Ihrer Liquidität.