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Was passiert wenn der Geschäftsinhaber ausfällt?

Viele Mittelständler verdrängen diese immens wichtige Frage leider allzu oft. Neben den praktischen Verwerfungen die der Ausfall des Inhabers mit sich bringt, ergeben sich, insbesondere im Todesfall eine Vielzahl von steuerlichen Folgen. Diese sind nicht, wie man oft denken könnte, auf den Bereich der Erbschaftsteuer beschränkt. Unbedachte Regelungen für den „Ernstfall“ können zu erheblichen Ertragssteuerbelastungen des Unternehmens oder der Erben führen.

Ich begleite Sie daher auch bei der Analyse und Gestaltung erb- und vermögensrechtlicher Lösungen im Hinblick auf deren steuerliche Auswirkung.

Kernthemen der Unternehmensvorsorge

  • Gestaltung der Rechtsform
  • Bilanzierung und Bewertung
  • Internationale Steuerplanung
  • Steuerliche Gestaltung von Unternehmensverträgen

  • Gestaltungsberatung

    Die Komplexität der Steuermaterie birgt Risiken, schafft aber auch Möglichkeiten. Insbesondere wenn Unternehmenserträge reinvestiert werden.

  • Abwehrberatung

    Egal wie gut die Arbeit von Unternehmer oder Steuerberater war, niemand arbeitet fehlerfrei. In diesem Fall kommt es auf eine detaillierte Analyse und eine wohl überlegte Kommunikation an.

  • Aus- und Fortbildung

    Sichern Sie sich durch engagiertes und kompetentes Personal den Erfolg Ihrer Kanzlei. Durch meine langjährige Erfahrung unterstütze ich Sie bei regelmäßigen oder gezielten Schulungen.

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