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Besteuerung von Non-Profit Einrichtungen

Auch wenn es nicht so sein sollte, die Besteuerung von Non-Profit Einrichtungen wie Stiftungen, Vereinen, aber auch Körperschaften des öffentlichen Rechts, zählt mittlerweile zu den kompliziertesten Rechtsmaterien im deutschen Steuerrecht.

Dies insbesondere deshalb, weil derartige Einrichtungen oft auch wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, welche zwar nicht ertragreich sind, aber potentiell im Wettbewerb zu Gewinnorientierten Unternehmen stehen. Die Vorschriften des Wettbewerbsrechtes der europäischen Union haben den nationalen Gesetzgeber daher dazu gebracht, eine Vielzahl von Sonderregelungen für den Non-Profit Bereich zu erlassen.

Da der Verstoß gegen selbige oft erst im Nachgang aufgedeckt wird, sehen sich die Verantwortlichen mit einer Vielzahl von Problemen konfrontiert. Ich unterstütze daher auch Non-Profit Organisationen beim Aufbau einer Steueroptimierten Struktur und dem Vermeiden böser Überraschungen.

Kernthemen zu Vereinen / Stiftungen / öffentliche Hand

  • Gemeinnützigkeit und Steuerbefreiung
  • Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Spenden und Mitgliedsbeiträge
  • Buchführung und Jahresabschluss

 


  • Gestaltungsberatung

    Die Komplexität der Steuermaterie birgt Risiken, schafft aber auch Möglichkeiten. Insbesondere wenn Unternehmenserträge reinvestiert werden.

  • Abwehrberatung

    Egal wie gut die Arbeit von Unternehmer oder Steuerberater war, niemand arbeitet fehlerfrei. In diesem Fall kommt es auf eine detaillierte Analyse und eine wohl überlegte Kommunikation an.

  • Aus- und Fortbildung

    Sichern Sie sich durch engagiertes und kompetentes Personal den Erfolg Ihrer Kanzlei. Durch meine langjährige Erfahrung unterstütze ich Sie bei regelmäßigen oder gezielten Schulungen.

Das Erstgespräch

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